Allgemeine Geschäftsbedingungen der DAH Digital GmbH, Schulgasse 1/4, 2443 Leithaprodersdorf

Datum: 28.10.2022

1. Allgemein

  1. DAH Consulting, Schulgasse 1 / 4, 2443 Leithaprodersdorf, betreibt eine Agentur („Agentur„) und berät Betriebe, wie sie qualifizierte Bewerber durch den Einsatz von digitalen Medien gewinnen können. Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„).
  2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. Als schriftliche Erklärung im Sinne dieser AGB gelten auch E-Mails.
  3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Vetragsabschluss

  1. Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages legt die Agentur nach dem telefonischen Vorgespräch. Darin sind der Leistungsumfang und die Vergütung festgelegt. Die Agentur ist 14 Tage ab Zugang des Angebots beim Kunden daran gebunden.
  2. Der Vertrag kommt mit Annahme des übermittelten Angebots durch den Kunden zustande („Agenturvertrag„).

3. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

  1. Vertragsinhalt sind entgeltliche Beratungsleistungen im Recruiting-Bereich sowie die Umsetzung von Werbeaktivitäten für den Kunden. Das erfasst je nach Anlassfall zB die Identifikation der Vorteile als Arbeitgeber und der Zielgruppen, die Erstellung eines Umsetzungsplan für die zielgerichtete Bewerbungen von Fachkräften aus der Region, Erstellung einer Online-Marketing-Strategie für die zielgerichtete Platzierung von Stellenausschreibungen, die Einrichtung von Social-Media-Kanälen und Optimierung der Online-Marketing-Tools. Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen und die Vergütung sind abschließend im Agenturvertrag festgehalten. Andere als im Agenturvertrag festgelegte Leistungen sind daher nicht geschuldet.
  2. Leistungen der Agentur haben keinen Projektcharakter und sind von etwaigen Kundeninitiativen separat zu betrachten.
  3. Die Agentur schuldet bei Dienstleistungserbringung die Einhaltung der entsprechenden Sorgfalt, aber keinen Erfolg (zB Erhalt einer bestimmten Anzahl an Bewerbungen, Medienresonanz etc).
  4. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Vorschläge zur Beschreibung der Kunden als Arbeitgeber, definierte Zielgruppen, Inserate, Postings etc) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen fünf Tagen freizugeben. Meldet sich der Kunde innerhalb dieser Frist dazu nicht, gelten sie als vom Kunden entsprechend § 377 UGB als genehmigt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die Agentur setzt eine qualitativ einwandfreie, termingerechte Unterstützung durch das qualifizierte Personal des Kunden voraus. Soweit für die Durchführung des Agenturvertrages die Mitwirkung und/oder Beistellung des Kunden oder Dritter erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet und verantwortlich die Erbringung von sämtlichen zweckmäßigen oder erforderlichen Mitwirkungs- und/oder Beistellungsleistungen firstgerecht und für die Agentur kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Agentur wird die ihr bekannten Mitwirkungs- und Beistellungsanforderungen dem Kunden zeitgerecht mitteilen.
  2. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.
  3. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Unterlagen und sonstige Informationen (Fotos, Logos etc) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Dritte in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur vollumfänglich schad- und klaglos, was auch etwaige Strafen, Gerichts- und Anwaltskosten zur Verteidigung der Agentur inkludiert.
  4. Bei Nichterfüllung einer Mitwirkungs- und Beistellpflicht gewährt die Agentur dem Kunden eine angemessene, maximal 14-tägige Nachfrist zur Abhilfe und nachträglichen Pflichterfüllung. Entstehen durch die nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Mitwirkung und/oder Beistellung des Kunden Verzögerungen und/oder Mehraufwand, kann die Agentur – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplans und der vereinbarten Vergütung verlangen. Für die Vergütung des Mehraufwandes gelten die dann gültigen Preise der Agentur. Der Kunde ist umgekehrt nicht berechtigt, Ansprüche gegen die Agentur wegen Verzögerung und/oder Mehraufwand, der aus der Sphäre des Kunden resultiert, geltend zu machen. Derartige aus der Sphäre des Kunden resultierende Verzögerungen und/oder Bedarf an Mehraufwand hindern die Agentur nicht an der ordnungsgemäßen Rechnungslegung. Unterlässt der Kunde seine Verpflichtung trotz Nachfristsetzung ist die Agentur berechtigt vom Agenturvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Diesfalls wird das bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Kunden auflaufende Entgelt mit der Vertragsauflösung automatisch fällig.

5. Einsatz von Drittprodukten und -leistungen

  1. Die Agentur ist nach Abstimmung des Umsetzungsplans mit dem Kunden berechtigt, Drittprodukte und -leistungen anzuschaffen, freizuschalten und zu beauftragen (zB Marketing-Tools, Features auf Social-Media-Kanälen, Inserate schalten).
  2. Der Kunde ermächtigt die Agentur diese Drittprodukte und -leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen. Diesfalls kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden zustande. Etwaige Ansprüche aus diesem Verhältnis sind direkt und ausschließlich zwischen diesen Parteien abzuwickeln.

6. Termine

  1. Art und Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie jegliche sonstige Frist- und Terminabsprachen sind im Agenturvertrag schriftlich festzuhalten. Die Agentur bemüht sich unter Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflichten, die vereinbarten Fristen und Termine einzuhalten.
  2. Die Nichteinhaltung von Fristen und/oder Terminen berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 tägige Nachfrist gewährt hat, die mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur zu laufen beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Agenturvertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
  3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen durch Drittleistungen – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung der vereinbarten Fristen und/oder Termine. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Mitwirkungspflichten nach Pkt 4 im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

7. Vertragsdauer, Kündigungsfristen und Rücktritt vom Vertrag

  1. Die Vertragsdauer ist im jeweiligen Agenturvertrag festgelegt. Sofern eine Festlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die initiale Laufzeit, wenn der Vertrag nicht binnen vier Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Einlangen der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei maßgeblich.
  2. Jede Partei ist berechtigt, den Agenturvertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Mahnung und unter angemessener Nachfristsetzung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Agenturvertrag verletzt.
  3. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre des Kunden liegt, sowie bei einer unberechtigten Auflösung durch den Kunden hat die Agentur ohne Abzug Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungszeitpunkt bzw des vereinbarten Gesamtbetrages.

8. Zahlungsbedingungen

  1. Die Agentur erbringt ihre Leistungen auf Basis einer Pauschale. Diese ist  samt etwaiger besonderer Zahlungsbedingungen im Agenturvertrag schriftlich festgelegt. Sofern im Agenturvertrag nicht abweichend geregelt, entsteht der Vergütungsanspruch der Agentur im Zeitpunkt der vereinbarten Erbringung. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
  2. Sämtliche Honorare verstehen sich in Euro und exklusive Steuern, Gebühren und öffentlicher Abgaben.
  3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich.
  4. Bei Verzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank ab dem Tag der Fälligkeit verrechnet.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Mahnung und Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

9. Eigentumsrecht und Urheberschutz

  1. Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Verwertungs- und Bearbeitungsrechte an allen im Agenturvertrag festgelegten und dem Kunden überlassenen geistigen Leistungen (zB Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe) ausschließlich der Agentur zustehen. Der Kunde hat an den geistigen Leistungen lediglich die im Agenturvertrag und diesen AGB festgelegten Befugnisse. Sämtliche sonstigen Rechte am geistigen Eigentum behält sich die Agentur ausdrücklich vor.
  2. Sofern zwischen den Parteien nicht explizit abweichend schriftlich vereinbart, erwirbt der Kunde durch Zahlung der vereinbarten Vergütung nur das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht die urheberrechtlich geschützten Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang sowie dem darin festgelegten inhaltlichem Zweck, Ort und der darin vereinbarten Dauer zu nutzen („Nutzungsbewilligung“). Jedwede weitergehende Nutzung, Verwertung, Bearbeitung und/oder Weitergabe ist dem Kunden untersagt. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Vergütung voraus.
  3. Änderungen und sonstige Bearbeitungen von geistigen Leistungen der Agentur sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig.

10. Geheimhaltung, Datenschutz

Die Agentur behandelt die vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten streng nach den Vorgaben der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Jede Partei sichert der anderen zu, alle ihr im Zusammenhang mit diesem Agenturvertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als solche zu behandeln, angemessen zu schützen und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit.

11. Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt der Kunde. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
  2. Die Agentur leistet – außer im Fall von Personenschäden, Tod oder im Falle der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes – nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten Schäden Schadenersatz. Die Haftung der Agentur ist überdies der Höhe nach insgesamt mit dem Gesamtentgelt des jeweiligen Agenturvertrages exklusive Steuern und Umsatzsteuer begrenzt. Der Beweis dafür, dass Schäden von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, obliegt dem Kunden.
  3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
  4. Der Kunde hat sämtliche von der Agentur nicht schriftlich anerkannte Schadenersatzansprüche bei sonstiger Verjährung innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

Schlussbestimmungen

  1. Bei einem Widerspruch zwischen dem Agenturvertrag und diesen AGB geht der Agenturvertrag vor.
  2. Rechtlich unwirksame Bestimmungen dieser AGB oder eines Agenturvertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
  3. Sofern im Agenturvertrag nicht abweichend vereinbart, ist der Erfüllungsort der Sitz der Agentur.
  4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, einschließlich über die Frage des rechtmäßigen Zustandekommens eines Vertrages, ist ausschließlich das für 7000 Eisenstadt örtlich und sachlich zuständige Gericht.
  5. Diese AGB und etwaige auf dieser Basis abgeschlossene Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.